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Hütedienst Ostermundigen
Ihre Pflichten

  • Die Bezugsperson ist verpflichtet, diese Geschäftsbedingungen vor der Abgabe des Kindes zu lesen und durch die Unterschrift auf der Anmeldekarte zu anerkennen.
     

  • Bei Abgabe des Kindes muss die Bezugsperson uns die genauen Personalien angeben. 
     

  • Wenn ein Kind krank ist, lehnen wir die Aufnahme wegen möglicher Ansteckungsgefahr ab. Wir bitten Sie um Verständnis!
     

  • Die Kinder müssen bei Abgabe ABS-Socken oder Hausschuhe tragen.
     

  • Die Toleranzzeit der Abholfrist beträgt 10 Minuten, anschliessend wird eine weitere Stunde verrechnet.
     

  • Wenn ein Kind ohne vorherige Abmachung nach max. 3 Stunden 10 Minuten nicht abgeholt wird, muss die Bezugsperson  den Halbtags-Tarif bezahlen.
     

  • Wenn ein Kind erst nach Ende der Öffnungszeiten abgeholt wird, muss die Bezugsperson eine Zusatzgebühr von Fr. 20.- pro 15 Minuten Verspätung bezahlen.
     

  • Wenn der Kinderhütedienst SmallWorld mit der Bezugsperson Kontakt aufgenommen hat, weil das Kind weint, haben Sie im Normaltarif maximal 15 Minuten Zeit ihr Kind abzuholen. Wenn dies nicht möglich ist (Ausnahmen: z.B. Arzttermin), muss der Kinderhütedienst SmallWorld informiert werden, ansonsten verrechnen wir einen Zuschlag von Fr. 25.-.
     

  • Die Bezugsperson ist verpflichtet, uns über chronische Krankheiten oder Allergien des Kindes zu informieren.
     

  • Bei Verlust der Kinderwagen haften wir nicht.
     

  • Die eigenen Spielsachen soll die Bezugsperson des Kindes nach Möglichkeit nicht bei uns lassen. Bei Verlust haftet der Kinderhütedienst SmallWorld nicht!
     

  • Wenn eine Bezugsperson eine Quittung wünscht, muss sie speziell verlangt werden

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